Die Bauschlichtungsstellen NRW
Die bei den Handwerkskammern in NRW angesiedelten Bauschlichtungsstellen versuchen, Streitigkeiten in Bausachen schnell und kostengünstig beizulegen. Die gütliche Streitbeilegung kann dabei zwischen Bauherren, Bauausführenden, Architekten und Bauingenieuren erfolgen. Die Schlichtungsstellen werden von besonders baurechtlich versierten Schlichtern geleitet, die ähnlich wie im Ombudsmannverfahren bei Banken und Versicherungen von der Handwerkskammer vollständig unabhängig die Verfahren durchführen. Alle Vorsitzenden haben als ehemalige Richter in der Schlichtung oft eine jahrzehntelange Erfahrung. Die Bauschlichtungsstellen haben darüber hinaus die Berechtigung des Justizministeriums NRW, vor der Schlichtungsstelle abgeschlossene Vergleiche mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen.
Gegenstand der Schlichtung können Abrechnungsstreitigkeiten, Streitigkeiten um Ausführungsfehler oder auch Planungsfehler sein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die beteiligten Personen Mitglieder der Handwerkskammern sind. Sie stellt damit eine Alternative zum normalen Gang über das Zivilgericht dar, der in aller Regel mit höheren Kosten und wesentlichen längeren Wartezeiten verbunden ist. Das Justizministerium des Landes NRW hat die Bauschlichtungsstelle als Gütestelle im Sinne des § 794 ZPO anerkannt. Das bedeutet, dass eine vor der Bauschlichtungsstelle getroffene und protokollierte Einigung wie ein Gerichtsurteil oder ein gerichtlicher Vergleich wie oben dargestellt vollstreckbar ist.